Hüsede...

Hüsede...

im Winter
Hüsede im Winter

Hüsede im Winter

... vom Krieger-Denkmal aus
Beihaus und Backhaus

Beihaus und Backhaus

im Winter
Hüsede...

Hüsede...

im Winter
Hüsede...

Hüsede...

im Winter

Herausgeber dieser Internetseiten ist:



Ortschaft Hüsede

Vertreten durch den Ortsbürgermeister Ralf Lange
Im Dorfe 16
49152 Bad Essen

Telefon: +49 (0) 5472 1740

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Die Ortschaft Hüsede ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Ralf Lange.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 MDStV: Bürgermeister Ralf Lange.

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Sites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Wir haben keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der externen verlinkten Sites und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller externen verlinkten Sites.

Der Herausgeber bemüht sich nur vollständige und richtige Informationen zu veröffentlichen. Gleichwohl kann keine Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Herausgeber haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die mit der Nutzung dieses Informationsangebotes in Verbindung gebracht werden können.

Personenbezogene übersandte Daten werden nur für interne Zwecke und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und keinesfalls ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.



Zugangseröffnung gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Gemeinde Bad Essen hat die elektronische Kommunikation für Verwaltungsverfahren eröffnet.

Als virtuelle Poststelle wird das Produkt "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) verwendet. Damit besteht die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen und vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.